Verstoß melden

Eine gesetzeskonforme und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist ein Grundsatz unseres Unternehmens. Betrug, Korruption oder andere Gesetzesverstöße haben bei uns nicht zu suchen. Sollten Sie in ihrer täglichen Arbeit erfahren, dass gegen diese Grundsätze verstoßen wird, melden Sie uns das bitte.

Unsere Sorgfaltspflicht erstreckt sich auch auf unsere Zulieferer. Die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat für uns höchste Priorität.

Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden. Ebenso können Sie Verstöße gegen das LkSG zu melden.

Sie können Ihre Meldung als Text oder Sprachnachricht hinterlassen. Jede Meldung wird absolut vertraulich behandelt.

Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften oder des LkSG sein.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Wir nehmen den Hinweisgeberschutz ernst, tun Sie das auch! Offensichtlich unbegründete Hinweise oder „Spaßmeldungen“ können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und zu Schadensersatzansprüchen führen.

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